Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden. Der
SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.